Nationalpark Eifel

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Die Nationalparkverordnung (NP-VO)

Ein Instrument dafür ist der Nationalparkplan. Er listet detailliert die künftigen Schritte der Nationalparkverwaltung auf, also mittelfristige Aktionen die innerhalb von zehn Jahren erforderlich sind, um die Ziele der Nationalparkverordnung zu erreichen.

Zwei Organe unterstützen die Nationalparkverwaltung. Denn die Nationalparkidee ist im regionalen Dialog gewachsen, und das soll auch für die weitere Ausgestaltung des Nationalparks so bleiben. Bei den Organen handelt es sich um den kommunalen Nationalparkausschuss und die Nationalpark- Arbeitsgruppe.

Die Nationalparkverordnung gibt aber auch Verhaltensregeln für die Besucherinnen und Besucher vor. Sie legt Gebote fest, die darauf aufbauen, dass Gäste die Natur bewahren und erhalten möchten. Vor einem Besuch im Nationalpark sollten alle wenigstens einen Blick in die Nationalparkverordnung riskieren, auch wenn das nicht ganz so spannend ist wie eine Wanderung im Buchenurwald von morgen.

Fragen, auch über die Verordnung hinaus, beantwortet die Nationalparkverwaltung Eifel jederzeit gern.

Als herunterladbare Dokumente finden Sie anhängend

  • die Nationalparkverordnung
  • zwei Zoniereungskarten und
  • die Begründung zur Nationalparkverordnung
 
 
 



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