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17.07.2007

Saftige Pilze statt saftiges Bußgeld

Das 1mal1 des Pilze Sammelns (16. Juli 2007)

Nicht erlaubt beispielsweise ist das Sammeln von Pilzen in frisch gepflanzten oder jungen dichten Wäldern. In diesen  sogenannten Kulturen oder Dickungen ist nach Landesforstgesetz selbst das Betreten untersagt. Auch in vielen Schutzgebieten, darunter auch im Nationalpark Eifel, ist das Sammeln von Pilzen oder Waldbeeren verboten. Im Zweifel sollte man sich an das jeweilige Forstamt oder die Landschaftsbehörde des Kreises wenden. In Gebieten, wo das Pilze sammeln erlaubt ist, sind einige Regeln zu beachten. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Grundeigentümers dürfen nur kleine Mengen für den persönlichen Verbrauch gesammelt werden. Auch sollten nur essbare Pilze gesammelt werden. Denn wer erst sämtliche Pilze sammelt, um anschließend vom befreundeten Apotheker oder „Pilzberater“ zu erfahren, dass sie nicht genießbar oder gar geschützt sind, zerstört ökologisch wichtige Pilzvorkommen. Hundehalter sollten zudem beachten, dass Hunde im Wald abseits der Wege an der Leine zu führen sind. Ebenso wie ein Wegegebot für Besucher gilt diese Leinenpflicht in vielen Schutzgebieten, wie beispielsweise im Nationalpark Eifel, auf gesamter Fläche.


Weitere Informationen:
Viele bei Sammlern beliebte Pilze zählen laut Bundes-Artenschutz-Verordnung zu den besonders geschützten Arten. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet, diese „abzuschneiden, abzupflücken, aus- oder abzureißen, auszugraben, zu beschädigen oder zu vernichten“. Allerdings enthält die Bundes-Artschutz-Verordnung eine Ausnahmegenehmigung, nach der Steinpilze, Pfifferlinge, Birkenpilze und Rotkappen, Morcheln, Schweinsohr und Brätling in geringer Menge für den eigenen Bedarf gesammelt werden dürfen. Für Trüffel und Grünlinge besteht  diese Ausnahmegenehmigung nicht. Sie dürfen damit nicht gesammelt werden. Nicht besonders geschützte Pilzarten, zu denen der Maronenröhling oder der Hallimasch gehören, dürfen in geringer Menge für den eigenen Gebrauch gesammelt werden.

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