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Die Afrikanische Schweinepest (ASP) – eine Gefahr für Wild- und Hausschweine

Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Erreger dieser meist tödlichen Schweinekrankheit ist das „African Swine Fever Virus“ (ASFV), welches ursprünglich in den afrikanischen Ländern heimisch ist. Dort wird es vor allem über Lederzecken von wildlebenden Warzen-Schweinen auf Hausschweine übertragen. Eine Ansteckung ist hierzulande möglich über Kontakt mit Blut von infizierten Schweinen, aber auch über andere Körperflüssigkeiten, infizierte Gegenstände oder über Lebensmittel aus infizierten Schweinen.

Vermutlich durch Reisende oder Warenverkehr gelangte das Virus 2007 nach Georgien und verbreitete sich über den Kaukasus in mehrere Länder. Seit 2014 sind mehrere osteuropäische Staaten betroffen, mit Ausbrüchen in Tschechien und 2018 auch in Ungarn und Bulgarien begann eine Ausbreitung Richtung Westen.

Anschließend erreichte die Tierseuche Westeuropa: In Belgien wurde Anfang September 2018 bei Wildschweinen ASP nachgewiesen. In Deutschland sind Fälle der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg aufgetreten. Mitte Juni 2025 erfolgte der erste Nachweis im Kreis Olpe in Nordrhein-Westfalen.

Schweine können sich über direkten Kontakt anstecken, über Körperflüssigkeiten, infizierte Gegenstände oder Lebensmittel aus infizierten Schweinen. Unachtsamkeit von Menschen gilt als Hauptübertragungsquelle der ASP.

  • Bitte entsorgen Sie keine Lebensmittelreste in freier Natur oder in offenen, leicht zugänglichen Mülleimern!

Der Erreger kann schon über ein falsch entsorgtes Wurstbrot übertragen werden!

Was tun, wenn man ein totes Wildschwein entdeckt?

Die Früherkennung ist eine der wichtigsten Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Seuche. Tote Wildschweine sollen daher so schnell wie möglich auf ASP untersucht werden.

  • Das Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium ruft dazu auf, Funde von toten Wildscheinen unmittelbar zu melden. Wer ein totes Wildschwein in NRW findet, wird gebeten, sich unter der Telefonnummer (0201) 714488 der Bereitschaftszentrale des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) zu melden. Sie kümmert sich in Abstimmung mit den Kommunen um die schnelle Sicherung und Untersuchung des Wildschweins.

Durch den Ausbruch in NRW sind nicht nur Wildschweine bedroht, sondern auch Hausschweine. Bitte helfen Sie mit, eine Einschleppung und Ausbreitung zu verhindern!

FAQ zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)


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