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Räume zum Leben für Pflanzen und Tiere

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Zu den verschiedenen Lebensräumen im Nationalpark Eifel gehören Wälder, Grünland, Gewässer, Felsen und Heiden, Ginstergebüsche, Moore und Heiden. Unten finden Sie diese Lebensräume beschrieben und typische Pflanzen, Tiere und Pilze aufgeführt, die darin leben.

Im Nationalpark Eifel erleben Besucher eine faszinierende Natur mit allen Sinnen. Dort erwarten Sie

  • naturnahe Laubwälder
  • artenreiche Wiesen
  • beeindruckende Felsen und
  • natürlich fließende Bäche

In vielen dieser von Wald, Wasser, Wildnis geprägten Lebensräume kommen Tier-, Pilz- und Pflanzenarten vor, die in der Eifel, in Nordrhein-Westfalen, oder in ganz Deutschland in ihrem Bestand gefährdet sind. Wenn nichts zu ihrem Schutz unternommen wird, sterben sie schlimmstenfalls aus. Der Nationalpark Eifel bietet diesen Arten einen überlebenswichtigen Rückzugsort.

Die gesamte Fläche des Nationalparks beträgt ungefähr 11.000 Hektar, also 110 Quadratkilometer. Je nach Höhenlage, geologischem Untergrund sowie früherer Nutzung unterscheiden sich verschiedene Klima- und Wasserverhältnisse, Böden oder Nährstoffangebote. Der Artenreichtum ist groß, denn jede Art hat ihre eigenen Ansprüche an ihren idealen Lebensraum. Deshalb kommen in Wäldern oder entlang eines Baches andere Tiere, Pilze und Pflanzen vor, als auf sonnigen, steinigen Steilhängen. Nasse, gelegentlich überschwemmte Wiesen in schattigen Tallagen bieten andere Möglichkeiten, als trockene Wiesen auf einer Hochfläche. Diese Lebensräume bezeichnet man auch als „Biotope“ (aus dem griechischen übersetzt „Orte des Lebens“). Sie lassen sich je nach ihren charakteristischen Lebensbedingungen typisieren.


Lebensräume verschwinden - und mit ihnen Tiere und Pflanzen

Viele dieser Lebensraumtypen, in denen auch seltene Tier- und Pflanzenarten vorkommen, werden zunehmend verdrängt oder verschwinden ganz aus der Landschaft. Mit ihnen kann kein forst- oder landwirtschaftlicher Gewinn erzielt werden. Solche gefährdeten Biotoptypen sowie zahlreiche Tier-, Pilz- und Pflanzenarten sind durch den §62 des Landschaftsgesetzes des Landes NRW oder die Bundesartenschutzverordnung unter gesetzlichen Schutz gestellt.

Zudem hat die Europäische Union (EU) durch die so genannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) verschiedene europaweit besonders bedrohte Lebensraumtypen und Tier- und Pflanzenarten benannt. Diese müssen von allen Mitgliedsländern der EU, beispielsweise durch die Ausweisung spezieller Schutzgebiete, ausreichend geschützt werden. Die EU-Vogelschutz-Richtlinie fordert zudem die Ausweisung von Vogelschutzgebieten zum Schutz bestimmter Vogelarten. Ungefähr die Hälfte der Nationalparkfläche unterliegt als FFH- oder Vogelschutzgebiet europäischem Naturschutzrecht.


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