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Wolfsnachweise im Nationalpark Eifel und der Region

LANUV bestätigt weitere Wolfsnachweise in der StädteRegion Aachen und in den Kreisen Euskirchen und Düren

Ausgehend von Osteuropa breitet sich der Wolf wieder in Deutschland aus und kehrt in alte Lebensräume zurück. Seit einigen Jahren gibt es auch in Nordrhein-Westfalen vereinzelte Hinweise auf durchziehende Wölfe. Drei Gebiete sind inzwischen offizielle Wolfsgebiete - neben Schermbeck und Senne gehört seit Anfang Juli 2019 auch das Gebiet "Eifel - Hohes Venn" dazu. Dieses  ausgewiesene Wolfsgebiet umfasst eine Fläche von 505 Quadratkilometern - zusätzlich wurde eine Pufferzone im Umfeld mit einer Fläche von 1.261 Quadratkilometern ausgewiesen.

  •  Am 17. Mai 2022 wurde im Nationalpark Eifel ein Wolf beobachtet, der an den Überresten eines Rothirsches fraß. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat diesen Wolfsnachweis in Monschau (Städteregion Aachen) nun bestätigt. Anhand genetischer Proben konnte das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen einen weiblichen Wolf mit der Kennung GW2546f identifizieren. Es handelt sich dabei um eine junge Wölfin aus dem belgischen Rudel mit der Bezeichnung „Hohes Venn“ (Hautes Fagnes fr.), geboren im Jahr 2021. Das Territorium dieses Rudels befindet sich im Gebiet zwischen Eupen und Monschau vorwiegend auf belgischer Seite.

  • Am 13. August, 29. September und 18. Oktober 2021 wurden im Hohen Venn bei Monschau Schafe von einem Wolf getötet. Genetische Untersuchungen der Abstrichproben durch das Senckenberg Forschungsinstituts Gelnhausen haben nachgewiesen, dass es sich um dem Wolf mit der Kennung GW926m und die Wölfin mit der Kennung GW1943f handelte. Beide bewegen sich vorwiegend im belgischen Teil des Hohen Venn und haben dort zusammen ein Rudel gegründet.

  • In den Morgenstunden des 06. August 2021 wurde im Nationalpark Eifel (StädteRegion Aachen, Gemeinde Simmerath) ein Wolf beobachtet und gefilmt. Die Videoaufnahmen wurden von der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) geprüft. Dieser Wolf ist relativ dunkel und kontrastreich gefärbt. Wahrscheinlich handelte es sich um dasselbe Individuum, das bereits am 28. Juli 2021 im Hohen Venn auf belgischer Seite im Bereich Bullange – Bütgenbach fotografiert werden konnte. Die belgischen Behörden gehen davon aus, dass es sich um ein neu zugewandertes Individuum handelt. Ob sich dieser Wolf dauerhaft in der Region aufhalten wird, bleibt abzuwarten.

  • Die Auswertung von DNA-Spuren an einem am 10. September 2021 im Nationalpark Eifel (Kreis Euskirchen, Stadt Schleiden) gefundenen Rotwildkalb zeigte inzwischen, dass das Tier von einem Wolfsrüden mit der Kennung GW2391m getötet und befressen worden war. Aktuell bleibt abzuwarten, ob der Wolf im Gebiet bleiben wird oder weiterzieht. Nach den bundeseinheitlichen Monitoringstandards gilt ein Wolf als territorial, wenn er in Zeitraum von mindestens sechs Monaten in einem Gebiet individuell nachgewiesen wird. Wolfsterritorien haben in Deutschland eine Größe von durchschnittlich ungefähr 200 km2.

  • Am 10. Oktober 2021 wurde an einem gerissenen Reh im Kreis Düren (Gemeinde Hürtgenwald) ebenfalls DNA eines Wolfs nachgewiesen. In dem Fall war eine Individualisierung nicht möglich, daher bleibt ungeklärt, um welchen Wolf es sich handelt.

Die Ausweisung als Wolfsgebiet ist insbesondere für Nutztierhalter von großer Bedeutung, denn das Land NRW fördert in diesen Bereichen vorbeugende Maßnahmen zum Herdenschutz. Während vom Wolf verursachte Tierrisse grundsätzlich finanziell ausgeglichen werden, werden in einem Wolfsgebiet zusätzlich auch Schäden an Schutzvorrichtungen sowie bestimmte andere Schäden übernommen.

Betriebe mit Tierhaltungen von Schafen und Ziegen sowie von Gehegewild in einem Wolfsgebiet können auch Fördermittel für vorbeugenden Herdenschutz beantragen - das gilt auch für den Bereich der umliegenden Pufferzone. Gefördert wird beispielsweise der Erwerb von Elektrozäunen sowie die wolfssichere Optimierung bestehender Zäune. Darüber hinaus kann in Wolfsgebieten auch die Anschaffung und Ausbildung von geeigeneten Herdenschutzhunden finanziell unterstützt werden.

Das Landesamt informiert

Die Rückkehr des scheuen Beutegreifers birgt Konfliktpotenzial. Nun gilt es, das Wildtier Wolf wieder kennen zu lernen und den respektvollen Umgang mit ihm neu zu erlernen. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) informiert deshalb auf dieser Seite über den Wolf in NRW:

Auch wenn es nicht völlig ausgeschlossen werden kann, ist es  eher unwahrscheinlich, dass Sie einen Wolf im Nationalpark Eifel zu Gesicht bekommen, denn Wölfe meiden die Nähe des Menschen. Vor allem bei jungen und unerfahrenen Wölfen kann es aber vorkommen, dass die Neugier stärker ist, als die Furcht.

Das Landesumweltamt gibt folgende Hinweise für Begegnungen mit dem Wolf:

  • Versuchen Sie nicht, sich dem Wolf zu nähern, ihn anzufassen oder zu füttern!   
  • Laufen Sie nicht weg, am besten bleiben Sie stehen und warten ab, bis sich der Wolf zurück zieht.
  • Wenn man selbst den Abstand vergrößern will, langsam zurückziehen.
  • Man kann den Wolf auch vertreiben, indem man auf sich aufmerksam macht (laut ansprechen, in die Hände klatschen, mit den Armen winken).

Melden Sie bitte jede Sichtung eines Wolfes möglichst bald an das Landesumweltamt (LANUV NRW), das dafür zuständig ist.

Werktags:
Landesumweltamt (LANUV)
Telefon: 02361/305-0

Außerhalb der Geschäftszeiten/am Wochenende:
Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV
Telefon: 0201/714488

Eine Meldung ist auch via eMail möglich: wolf_nrw@lanuv.nrw.de


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