In der Nationalparkverordnung (NP-VO) sind die Rahmenziele, Instrumente und Organe des Nationalparks festgelegt. Natürlich richtet sie sich dabei nach den internationalen wie nationalen Vorgaben. Somit ist die Nationalparkverordnung das geltende „Gesetz des Nationalparks“. Zum einen definiert sie die geschützte Fläche und weist die Fläche aus, auf der sie gilt. Auf der anderen Seite wird nach ihr die Nationalparkfläche in Prozessschutzzonen sowie Pflegezonen eingeteilt.
Die Nationalparkverwaltung hat laut der Nationalparkverordnung die folgenden Aufgaben:
- die Erarbeitung, Aufstellung und Fortschreibung des Nationalparkplans (§4) einschließlich des Wegeplans (§5) und des jährlichen Maßnahmenplans (§8)
- den Betrieb und die Unterhaltung des Nationalparks
- die Durchführung und Betreuung aller Maßnahmen des Naturschutzes insbesondere des gesamten Pflanzen- und Tierwelt
- die wissenschaftliche Beobachtung, Anregung, Vergabe und Koordinierung von wissenschaftlichen Untersuchungen und Forschungsvorhaben (§11)
- die Wahrnehmung der Bildungsaufgaben des Nationalparks einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit (§12)
- die Regelung des Besucher- und Erholungsverkehrs
- die Durchführung von Maßnahmen, die von Dritten finanziert werden und dem Nationalparkplan entsprechen
Ein Instrument dafür ist der Nationalparkplan. Er listet detailliert die künftigen Schritte der Nationalparkverwaltung auf, also mittelfristige Aktionen, die innerhalb von zehn Jahren erforderlich sind, um die Ziele der Nationalparkverordnung zu erreichen.
Zwei Organe unterstützen die Nationalparkverwaltung. Denn die Nationalparkidee ist im regionalen Dialog gewachsen, und das soll auch für die weitere Ausgestaltung des Nationalparks so bleiben. Bei den Organen handelt es sich um den kommunalen Nationalparkausschuss und die Nationalpark-Arbeitsgruppe.
Zur fachlichen Beratung in Fragen des Nationalparks ist 2012 ein Nationalpark-Beirat gemäß §21 NP-VO Eifel vom NRW-Umweltministerium berufen worden.
Die Nationalparkverordnung gibt aber auch Verhaltensregeln für die Besucherinnen und Besucher vor. Sie legt Gebote fest, die darauf aufbauen, dass Gäste die Natur bewahren und erhalten möchten. Vor einem Besuch im Nationalpark sollten alle wenigstens einen Blick in die Nationalparkverordnung riskieren, auch wenn das nicht ganz so spannend ist wie eine Wanderung im Buchennaturwald.
Fragen, auch über die Verordnung hinaus, beantwortet die Nationalparkverwaltung Eifel jederzeit gern.
- Als herunterladbare Dokumente finden Sie anhängend
- die Nationalparkverordnung
- die Mitglieder des Nationalpark-Beirats
- zwei Zoniereungskarten und
- die Begründung zur Nationalparkverordnung
Hier bekommen Sie außerdem Einblick in verschiedene Anlagen zur Nationalparkverordnung.